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Deutsche Schachjugend |
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Aufsichtspflicht - ein immer aktuelles Thema der JugendarbeitDie Meisterschaften aller Altersgruppen stehen in den Ländern und im Sommer für die Bundesebene wieder an. Es werden sich auf allen Ebenen viele Gedanken gemacht über die turniertechnischen Fragen, über Qualifikationswege. Leider stehen dafür sehr oft organisatorische Fragen und Richtlinien für die Aufsichts- pflicht nicht im Vordergrund der Überlegungen.
Nach diversen Vorfällen auf verschiedenen Ebenen hat die DSJ unterdessen Aussagen in der Spielordnung der DSJ zur Aufsichtsproblematik gemacht. Es ist zu hoffen, daß die Ebenen unterhalb der DSJ gefolgt sind und ebenfalls klare Richtlinien erlassen haben.
Doch auch der Verein muß sich vor einer Wochenendfahrt, vor einer Ferienfreizeit inten- siv mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen, will er nicht Gefahr laufen, vor rechtliche Probleme gestellt zu werden.
Gerade aktuelle Vorfälle auf der DSJ-Ebene zeigen nämlich, mit einer Solidarität bei aufgetretenen Problemen ist nicht zu rechnen. Genau das Gegenteil ist oft der Fall, es beginnt eine intensive Schuldzuweisung in alle Richtungen, und ganz schwach ist die Position des Übungsleiters vor Ort, liegen keine genauen Handlungsrichtlinien vor, steht er dem Problem teilnahmslos gegenüber.
Gustaf Mossakowski hat für das FORUM einen Artikel aus dem, "Vereinsmanager Juni 1997" herausgesucht. In diesem Artikel wird ein Fall aus dem Schachbereich beschrie- ben, der vor Gericht verhandelt wurde und bei dem es zu einer Verurteilung des Verban- des kam. Wir empfehlen, diesen Artikel genau zu studieren und ihn zum Anlaß zu neh- men, die eigenen Handlungsweisen kritisch zu überprüfen. Sehr schnell kann man in ähnliche Situationen geraten, geht man sorglos mit der Aufsichtspflicht um! Und dringend empfehlen wir allen Ebenen, sich mit der Problematik Aufsichtspflicht aus- einanderzusetzen und von der häufig anzutreffenden Linie abzugehen, die Augen vor den Problemen zu verschließen!
Umfang der Aufsichtspflicht bei auswärtigen Übernachtungen
Das OLG Hamm hat sich in seinem Urteil v. 21.12.95, Az.: 6 U 78/95 ausführlich mit der Thematik des Umfanges der Aufsichtspflicht während eines auswärtigen Lehrgan- ges/Turnieres beschäftigt. Das Urteil ist bemerkenswert und enthält für die Praxis eine Reihe von grundsätzlichen - sehr wichtigen - Ausführungen. Dieses Urteil sollte daher in allen Vereinen und Verbänden zum Gegenstand der Unterrichtung der Mitar- beiter beziehungsweise zum Inhalt der Ausbildung gemacht werden.
Der Sachverhalt
Eine Untergliederung des beklagten Verbandes veranstaltete ein Schachturnier über sechs Tage. Teilnehmer war unter anderem die 15 Jahre alte Klägerin. Alle Teilnehmer waren während der Dauer des Turniers in einem Internat untergebracht. In der letzten Nacht wurde von mehreren der jugendlichen Teilnehmer, darunter auch der Klägerin, in erheblichem Umfang Alkohol getrunken. Im Verlauf der Nacht kletterte die Klägerin in alkoholisiertem Zustand aus dem Fenster ihres Zimmers auf ein davor befindliches Vor- dach und stürzte 5,80 m tief auf einen gepflasterten Platz. Dabei erlitt sie Brüche an Kiefer, Zähnen und Handgelenk.
Ansprüche gegen den Verband
Die Klägerin hat den Beklagten für ihre Schäden verantwortlich gemacht mit der Begrün- dung, dieser habe entgegen der in der Einladung ausgesprochenen Zusage nicht im erforderlichen Maße für eine Betreuung und Beaufsichtigung der jugendlichen Turnier- teilnehmer gesorgt. Die Klägerin machte DM 4.051,80 Schadenersatz nebst Zinsen sowie 30.000 DM Schmerzensgeld geltend und verlangte die Feststellung, daß der Verein Ihr zum Ersatz des künftigen Schadens verpflichtet sei.
Die Entscheidung des Gerichts
In der Berufungsinstanz kam das OLG zu dem Ergebnis, daß der Beklagte der Klägerin gem. §§ 823, 831, 847 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, weil die von ihm zur Durchführung und Organisation des Schachturniers eingesetzten Mitglieder die im Internat untergebrachten Jugendlichen nicht ausreichend beaufsichtigt und betreut haben und sie durch diese Unterlassung mitverursacht haben, daß die Klägerin sich im Alkoholrausch selbst geschädigt hat. Der Klägerin fällt dabei ein Mitverschulden gem. §§ 254, 828 Abs. 2 BGB von 50 % zur Last.
Wesentliche Aussagen und Grundsätze
Die Aussagen in der Begründung des Gerichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Vereine und Verbände, die Veranstaltungen und Turniere etc. durchführen, sind ver- pflichtet, minderjährige Teilnehmer - vor allem bei Übernachtungen - nach den jeweili- gen Umständen und der Eigenart der Jugendlichen zu betreuen und sie vor Schäden zu schützen (§ 832 BGB).
Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter, nach der Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhal- tens sowie danach, was den Aufsichtspflichtigen in ihren jeweiligen Verhältnissen zu- gemutet werden kann.
Die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen richtet sich danach, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen des Minderjährigen oder Schädigungen Dritter durch den Minderjähri- gen abzuwenden.
Im konkreten Fall hatten die Betreuer das Internat um 23.00 Uhr verlassen, und die Jugendlichen waren auf sich allein gestellt. Eine ordnungsgemäße Betreuung hätte aber erfordert, daß ein Betreuer die Nacht über in der Unterkunft geblieben wäre.
Ein zu Beginn des Turniers ausgesprochenes Alkoholverbot reicht in diesem Fall nicht aus. Gelegentliche Kontrollen während der Nacht sind so lange erforderlich, bis all- gemeine Ruhe in der Unterkunft eingekehrt ist.
Musterbrief an die Vereinsmitglieder zur Mitarbeit im Verein
Mitarbeit in unserem Verein
Liebe Vereinsmitglieder,
unser Verein ist gut in Form. Das ist kein Zufall, sondern mit Arbeit verbunden. Es hängt auch damit zusammen, daß unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre individuellen Fähigkeiten einbringen, damit alles gut läuft. Das Beste daran ist, daß es ihnen Spaß macht und sie auch ganz persönlich bereichert.
Vereinsarbeit ist vielfältig. Das ist das Gute daran. Wer will, kann nach individuellen Neigungen und Fähigkeiten bei uns mitmachen. Wir haben in unserem Verein ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. Die Möglichkeiten, bei uns einzusteigen, sind fast unbe- grenzt. Das macht Vereinsarbeit so attraktiv.
Wir brauchen Menschen, die betreuen, organisieren, managen, verwalten, trainieren, anleiten, feiern, schreiben, reden und vieles andere mehr können. Mit ein paar Beispie- len wollen wir Sie neugierig machen und Lust auf Mitarbeit wecken, etwa als
- Betreuer/in in einer Kinder- oder Jugendgruppe,
- Helfer/in in einer Ferienfreizeit, einem Trainingswochenende,
- Animateur/in bei unserem Spielnachmittag,
- Trainer/in in einer Schülermannschaft,
- Trainer/in in einer Leistungsgruppe,
- Helfer/in im Fahrdienst unserer Jugendabteilung,
- Betreuer/in der Hausaufgaben- und Schulunterstützung für unsere Jugendlichen.
- Helfer/in für die Öffentlichkeitsarbeit und die vereinsinterne Information,
- Helfer/in für vereinsinterne Veranstaltungen, Feste,
Sie müssen sich bei uns auch nicht auf ewig verpflichten. Ehrenamtliche Mitarbeit läßt sich zeitlich begrenzen, indem beispielsweise nur eine bestimmte Aufgabe übernommen und erledigt wird.
Niemand muß gleich perfekt sein. Ehrenamtliche Mitarbeit ist immer Teamarbeit. Man hilft sich gegenseitig und lernt voneinander. Alle bringen ihr Wissen und Können mit ein. Aus dem Zusammenwirken ergibt sich der Erfolg. Übe die Aus- und Fortbildungsange- bote des Landessportbundes und der Fachverbände werden Sie gezielt vorbereitet. Sie können sich zum Beispiel zur Übungsleiterin oder zum Übungsleiter ausbilden lassen. Sie können von Profis lernen, wie das Management unseres Vereines funktioniert, wie Sitzungen geleitet oder Pressetexte geschrieben werden.
Interessiert an einer Mitarbeit?
Sprechen Sie Ihre Schachfreunde aus dem Vorstand unseres Vereines an, oder wenden Sie sich direkt an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rainer Mustermann
1. Vorsitzender
Dieser Musterbrief fand sich in der "VereinsPraxis 2/97" des Deutschen Sportbundes. Ob man die Botschaft in Form eines Schreibens übermitteln will, hängt bestimmt von der Struktur und Größe des Vereines ab. Mir scheint n den Schachvereinen die direkte An- sprache zum Beispiel auf einem Elternabend der Jugendabteilung sehr viel effektiver zu sein.Die Adressaten müssen übrigens nicht nur die Vereinsmitglieder sein, gerade aus dem Elternbereich sind immer wieder Helfer, Mitarbeiter zu gewinnen, die gerne die Arbeit des ehrenamtlichen Vorstandes und des Jugendleiters, die sich ja um die eigenen Kindern mit großem Zeitaufwand kümmern, unterstützen möchten, um etwas zurückzugeben, nur muß der Anstoß gegeben werden, damit die Schwelle zur aktiven Mitarbeit überwunden werden kann.
Mitarbeiterhandbuch der Schwäbischen Schachjugend
Die Schwäbische Schachjugend des Bezirksverbandes Schwaben, eine Untergliederung des Bayerischen Schachbundes hat Ende vergangenen Jahres ein Mitarbeiterhandbuch in einem Ringordner DIN A5 herausgegeben, das eine perfekte Hilfestellung für alle Ju- gendabteilungen im Bezirk und darüber hinaus bietet. Diese Arbeit ist zur Nachahmung empfohlen.
Das Handbuch bietet folgende Kapitel an:
- Die Schwäbische Schachjugend (Allgemeines, Spielbetrieb und Lehrgänge, Jugend- freizeit)
- Talentförderung (Talentsichtung, Kader)
- Schulschach (Allgemeines; Wettbewerbe, Schule und Verein)
- Jugendarbeit im Verein (Organisation, Schachtraining, Pressearbeit im Verein)
- Anhang (Turnierordnung, Regelmerkblätter, Jugendordnung, Adressensammlung)
Das Handbuch ist allen Vereinen im Bezirk zugestellt worden und kostet 40 DM. Jährlich werden Ergänzungen herausgebracht, die auf der Hauptversammlung an die Vereine verteilt werden und allen anderen Vereinen kostenpflichtig zugestellt werden. In das Handbuch sind auch die Materialien der DSJ (Broschüre Schule - Verein, Bro- schüre Schach mal anders etc) eingearbeitet worden. In dem Handbuch steckt viel Arbeit. Für die Vereine und die dort wirkenden Ehrenamtler wird es jedoch eine große Hilfe sein; gerade bei Amtsübergaben ist es sehr hilfreich, wenn ein Gesamtordner mit allen Informationen und vielen Hilfestellungen an den Neu- ling übergeben werden kann.
Informationen erteilt Peter Przybylski, Waldstraße 9, 87730 Grönenbach, Fax.: 08334/9193.
Handreichung des DFJW
Schachvereine können für Begegnungen mit französischen Vereinen in Deutschland beziehungsweise in Frankreich Zuschüsse vom Deutsch-Französischen Jugendwerk bekommen. Wie immer bei solchen Programme sind die Zuschüsse an allerlei Bedin- gungen geknüpft, die nicht immer leicht zu erfüllen sind. Die Deutsche Sportjugend hat eine kleine Handreichung herausgegeben mit diversen Hilfestellungen für deutsch-französische Sportbegegnungen. Sie ist zu erhalten bei der Deutschen Sportjugend, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069/6700- 0, Fax.: 069/6702691.
Jugendsprecherlehrgang I / 98
Im ersten FORUM diesen Jahres haben wir auf den neuen Jugendsprecherlehrgang hin- gewiesen, hier noch einmal diese Information mit der Bitte, sie möglichst weit zu streuen!
Der Bundesjugendsprecher Patrick Wiebe lädt ein zum ersten Jugendsprecherlehrgang 1998. Er findet statt vom 08.-10. Mai 98 in der Jugendherberge Hannover. Bei diesem Lehrgang steht neben dem allgemeinen Informationsaustausch der Themen- komplex Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund. Alle Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit werden angesprochen mit vielen praktischen Beispielen und Übungen.
Der Lehrgang I / 98 bildet sozusagen die Fortsetzung des letzten Lehrganges aus 1997, bei dem die Teilnehmer in einer Arbeitsgruppe Werbeslogans für Schach entworfen hatten. Vorkenntnisse sind jedoch nicht nötig, mitmachen kann jeder, ob Jugendsprecher auf Landesebene oder im Verein.
Die DSJ trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und zahlt einen Zuschuß für die Fahrtkosten bis 100 DM. Die darüber liegenden Kosten sind bei den Landesschachju- genden beziehungsweise den Vereinen abzurechnen.
Meldungen werden erbeten an Patrick Wiebe, Ostlandstraße 34, 24943 Flensburg.
Meldeschluß ist der 20.04.1998.
Impressum DSJ-FORUMHerausgeber: Deutsche Schachjugend
http://Deutsche-Schachjugend.de/
Verlag: JugendSchachVerlag, Partner der Deutschen Schachjugend
Redaktionsanschrift: Geschäftsstelle Deutsche Schachjugend, Jörg Schulz, Hanns-Braun-Str. Friesenhaus I, 14053 Berlin.Das DSJ-FORUM ist das Informationsblatt der Deutschen Schachjugend. Es erscheint 10 mal im Jahr als Beilage der Zeitung JUGENDSCHACH.
DSJ-FORUM wird gefördert aus Bundesmitteln des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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